Förderung für die Badsanierung: Zuschüsse 2026 im Überblick

Ein altersgerechter oder barrierefreier Badumbau kann finanziell gefördert werden. Dieser Beitrag fasst den Stand für 2026 zusammen — mit Quelle und Datum zu jeder Angabe. Bitte prüfen Sie die Werte vor der Antragstellung noch einmal direkt beim Fördergeber.

Der wichtigste Grundsatz vorweg: Fast alle Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Ein bereits unterschriebener Handwerkervertrag oder ein Auftrag, der vor der Antragstellung erteilt wurde, kann die Förderung ausschließen. Kümmern Sie sich also um die Anträge, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.

KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung" (altersgerecht umbauen)

Der Investitionszuschuss 455-B der KfW fördert den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden, etwa den Umbau des Bades. Nach der Aussetzung Anfang 2025 ist das Programm 2026 wieder geöffnet; laut mehreren Fachquellen können private Antragstellerinnen und Antragsteller seit dem 8. April 2026 wieder Anträge stellen (Quelle: Aktion Barrierefreies Bad; Energie-Fachberater, 2026).

Die Förderhöhe laut KfW-Merkblatt 455-B:

  • Einzelmaßnahmen: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro Zuschuss. Förderfähig sind Investitionskosten bis 25.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Standard „Altersgerechtes Haus": 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro Zuschuss. Förderfähig sind Investitionskosten bis 50.000 Euro pro Wohneinheit.

(Quelle: KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B, abgerufen Juli 2026)

Wichtiger Hinweis zum Budget: Für 2026 stehen laut Fachberichten nur rund 50 Millionen Euro bereit – deutlich weniger als in früheren Jahren. Erfahrungsgemäß können solche Mittel innerhalb weniger Monate ausgeschöpft sein (Quelle: Energie-Fachberater, 2026). Wer den Zuschuss nutzen möchte, sollte sich früh im KfW-Zuschussportal registrieren und den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen. Ob das Programm zum Zeitpunkt Ihrer Planung noch offen ist, prüfen Sie am besten direkt auf der KfW-Website.

Wer keinen Zuschuss erhält, kann alternativ den zinsgünstigen KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" (Programm 159) nutzen: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, laut Bundesgesundheitsministerium mit einem Zinssatz ab 2,19 Prozent (Stand: 10. Juli 2025). Der Kredit ist unabhängig von Alter und Einkommen erhältlich (Quelle: BMG, Stand 17. März 2026).

Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

Wer einen Pflegegrad hat, kann einen Zuschuss der Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" erhalten – dazu zählt ausdrücklich auch der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Dieser Zuschuss ist unabhängig von der KfW-Förderung und lässt sich mit ihr kombinieren.

  • Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
  • Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro, also bis zu 16.720 Euro, betragen.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung", Stand 17. März 2026)

Der frühere Höchstbetrag von 4.000 Euro wurde durch die gesetzliche Dynamisierung der Pflegeleistungen auf 4.180 Euro angehoben. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die Person zu Hause lebt. Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Für bauliche Anpassungen gilt eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen (fünf Wochen, wenn ein Gutachten nötig ist). Ein Zuschuss kann erneut gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation später verändert. Welche baulichen Elemente ein Bad pflegegerecht machen, zeigt der Ratgeber Barrierefreies Bad.

Regionale Programme in Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mehrere Programme, die je nach Situation infrage kommen:

  • Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen: ein zusätzlicher Tilgungszuschuss zum KfW-Programm, in Höhe von 5 Prozent des Zusagebetrags zum Ende der ersten Zinsbindung; Darlehen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieses Programm zielt vor allem auf Miethäuser und Mietwohnungen (Quelle: ILB, abgerufen Juli 2026).
  • Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (Wohnraumanpassungsrichtlinie): Zuschüsse von bis zu 26.000 Euro für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80. Möglich für Mieter, Vermieter und selbstnutzende Eigentümer (Quelle: ILB / Förderdatenbank des Bundes, abgerufen Juli 2026).

Ob und in welcher Höhe diese Landesprogramme für Ihr Vorhaben gelten, hängt stark von den persönlichen Voraussetzungen ab. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einzureichen; eine Beratung über das Infotelefon Wohnungsbau der ILB ist empfehlenswert.

Steuerlicher Abzug als Alternative

Wer keine der genannten Förderungen erhält, kann Handwerkerleistungen unter Umständen steuerlich geltend machen. Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen lassen sich 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht des Materials), maximal 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen. Das gilt allerdings nur, wenn für dieselbe Maßnahme keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen wird – eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Details klärt am besten die Steuerberatung.

So gehen Sie vor

Der sinnvolle Ablauf: zuerst prüfen, welche Förderung zu Ihrer Situation passt (Pflegegrad vorhanden? Umbau altersgerecht?), dann Kostenvoranschlag einholen, danach den Antrag stellen – und erst nach der Bewilligung den Auftrag vergeben. Ein erfahrener Fachbetrieb kennt die üblichen Anforderungen und kann die für die Anträge nötigen Unterlagen wie Kostenvoranschläge passend aufbereiten.


Quellen: KfW – Investitionszuschuss 455-B · BMG – Zuschüsse zur Wohnungsanpassung · Energie-Fachberater – KfW-Zuschüsse 2026 · ILB – Brandenburg-Kredit · ILB – Wohnraumanpassung
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderkonditionen und Budgets können sich kurzfristig ändern – bitte vor Antragstellung beim jeweiligen Fördergeber prüfen.

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